Mitgliedschaft

Durch eine Mitgliedschaft im Verein zur Abteilung Aikidō erwerbe ich das Recht die entsprechenden Trainingsangebote zu nutzen. Einzelheiten regelt der jeweils gültige Mitgliedsvertrag, welcher im Training zu erhalten ist.

Mit einer Mitgliedschaft besteht zusätzlich zu den Beitragszahlungen die Verpflichtung die Abteilung über sämtliche Änderungen zum Vertragsverhältnis (Anschrift, Telefonummern, Mailadresse und Kontodaten) zu informieren.

Zu dieser Mitgliedschaft kann eine gesonderte Mitgliedschaft im Weltverband über die Abteilungsleitung beantragt werden (Hintergründe hierzu unter „Tendō World Aikidō“ ).